Donnerstag, 16. September 2010

September-Umfrage: Die Vereinssatzung

Die August-Umfrage im vergangenen Monat kürte "Wir kommen wieder" von Leergut zum besten FCS-Song und hatte dabei einen rekordverdächtigen Wert von über 400 Teilnehmern. Ob es dieses Mal eine ähnlich hohe Beteiligung gibt? Das Thema ist jedenfalls etwas ernster.

Für viel Zündstoff sorgten Mitgliederversammlungen (MV) des FCS in den vergangenen Jahren allenfalls im Vorfeld dadurch, dass sie nicht immer gemäß der eigenen Vereinssatzung stattfanden. Kamen die Vereinsmitglieder dann zusammen, war meist Harmonie angesagt. Schließlich hatte sich die erste Herrenmannschaft sportlich seit Beginn der Saison 2008/2009 nichts mehr zu Schulden kommen gelassen. Nach der MV verblieben höchstens Worte wie der "Leuchtturm des Saarfußballs" und Allgemeinplätze im Langzeitgedächtnis.

Dass eine MV jedoch wichtige Fragen der Vereinspolitik klären soll, wird oftmals vergessen. Vor allem dann, wenn die MV selbst vom Verein vergessen wird. Nach Druck seitens der Fans soll nun am 21. Oktober wieder eine Zusammenkunft stattfinden - die aufgrund zweier Aufstiege, Spekulationen über Präsidiums-Neuwahlen und anderer Dinge im Fokus steht. Für Aufstehen sorgten auch die Boys Saarbrücken, die schon lange nicht nur für Choreographien und Fangesänge im Stadion, sondern auch für Beiträge zur Vereinspolitik bekannt sind. Von den Boys stammen folgende Anträge zur Satzungsänderung beim FCS:

  • Schutz des Namen "Ludwigsparkstadion": Das Stadion des 1. FC Saarbrücken heisst Ludwigsparkstadion. Sollte eine andere Insitution als der Verein (Stadt, Investor, Betreibergesellschaft,...) Eigentümer des Stadions sein und einen anderen Namen vorsehen, so bezeichnet der Verein das Stadion weiterhin als Ludwigsparkstadion. (Aufnahme in die Satzung)
  • Schutz des Wappens: Das Wappen des 1. FC Saarbrücken ist das aktuelle Wappen und auch auf der Vorderseite der Satzung abgedruckt. Es trägt die Farben und darf nicht verändert werden. (Aufnahme in die Satzung)
  • Änderung des § 15, Abs. 4 in folgenden Wortlaut: "Die einzelnen Präsidiumsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt." Somit würde das Präsidium nicht mehr durch den Aufsichtsrat bestellt, sondern von den Mitgliedern die einzelnen Präsidiumsmitglieder gewählt. (Satzungsänderung)
  • Änderung des § 19, Abs 1 in folgenden Wortlaut: "Der Aufsichtsrat besteht aus fünf oder sieben Mitgliedern. Die Zugehörigkeit zu Präsidium/Vorstand und Aufsichtsrat schließen sich gegenseitig aus. Die Aufsichtsratsmitglieder werden auf Vorschlag des Ehrenrates, der diesen bis spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich auf der Geschäftsstelle einzureichen hat, von der Mitgliederversammlung einzeln gewählt." Hier wurde das Wörtchen "einzeln" dazugefügt. (Satzungsänderung)
  • Streichung des § 23: "Das Präsidium wird ermächtigt, die Lizenzspielerabteilung aus dem Verein auszugliedern und in die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zu überführen." (Satzungsänderung)

Diese Änderungsvorschläge diskutieren Fachleute wie Laien seit Tagen. Eine einheitliche Lehrmeinung herrschft dabei noch nicht vor: Gegner der Anträge sind der Meinung, dass bei Umsetzung der Vorschläge, die vor allem die Wahl des Präsidiums betreffen, der DFB dem Verein die Lizenz verweigern könnte. Befürworter verweisen darauf, dass der DFB nur Mitte der 90er eine Mustersatzung an die Vereine weitergegeben hat, deren Umsetzung keine ausdrückliche Voraussetzung bei der Erteilung von Lizenzen sei.

Wir fragen nun unsere Leser:

Welchen Antrag zur Satzungsänderung würden Sie unterstützen?

Möglich ist dabei sowohl die Auswahl mehrerer Anträge (dazu einfach im Kasten die Häkchen setzen und erst danach auf "Absenden" klicken) oder aber die Option "Keinen".

Die Umfrage endet am 19. Oktober 2010!

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