Dienstag, 12. Oktober 2010

Wann gibt es eigentlich wieder eine Mitgliederversammlung?

Die in der Überschrift gestellte Frage ist seit einiger Zeit beantwortet: Am 21. Oktober 2010 in der Congresshalle Saarbrücken. Wenn es denn keine Probleme mit den Einberufungsfristen gibt, wie die Saarbrücker Zeitung heute berichtete. Dennoch ist der Artikel von Christian Bost, der im letzten Leuchtturm erschien, keineswegs aus der Mode. Der Leuchtturm wird auch auf der kommenden Mitgliederversammlung präsent sein.

Wann gibt es eigentlich wieder eine Mitgliederversammlung?

von Christian Bost

Kann sich noch jemand daran erinnern wann eigentlich die letzte Mitgliederversammlung (MV) des 1. FCS statt gefunden hat? Lang lang ist es her, nämlich fast genau 1 Jahr und 4 Monate. Am 30. März 2009 lud der FCS das letzte Mal seine Mitglieder ein, um ihnen die Planung für den Aufstieg aus der Oberliga vorzustellen, wie sich das Gehaltsgefüge der Spieler zusammensetzt und mit welchem Etat für die Saison 2009/2010 gerechnet werden kann. Weiterhin wurde leise erwähnt, dass nach langjährigen Pannen bei der Einberufung der MV, nun endlich auf Kontinuität gebaut wird und satzungsgemäß „regelmäßig“ eine MV stattfinden soll.

Da ich die Satzung des 1. FCS nun lesen wollte um mich über den genauen Wortlaut zu vergewissern, ist mir gleich das erste Manko aufgefallen: sie ist nirgends zu finden! Ich habe jede Rubrik auf der Vereinsseite durchforstet und entweder war sie zu versteckt oder es gibt sie wirklich nicht öffentlich (Anmerk. der Red.: Mittlerweile ist die Satzung online zu finden - Link). Dank eines Artikels auf SR-online.de vom 09.05.2007 bin ich auf folgende Zeile gestoßen:

„In der Satzung des 1. FC Saarbrücken ist die Rede davon, dass der Verein mindestens einmal im Jahr eine ordentliche Mitgliederversammlung einberufen muss (§ 11.1).“
Bezieht man sich auf die Vereinssatzung des 1. FC Saarbrücken, so muss bis spätestens Dezember 2010 eine weitere MV einberufen werden. Notwendig wird sie aus zweierlei Hinsicht: Die letzte MV gab es 2009 und laut Vereinssatzung § 11.1 muss spätestens sechs Monate nach Schluss des Geschäftsjahres eine MV einberufen werden. Da am 30.06.2010 das Geschäftsjahr beendet wurde, bleibt dem FCS dazu noch bis zum 30.12.2010 Zeit.

Man kann nur hoffen, dass Hinschberger nicht den selben Fehler wie sein Vorgänger macht und satzungskonform innerhalb der nächsten kommenden Monate die Mitglieder zu einer ordentlichen MV einlädt, damit die Aufgaben und Ziele des Vereins Preis gegeben werden und die Vereinsmitglieder ihre Stimme abgeben können. Doch diese Stimme hat letztlich keine große Bedeutung und kann so gut wie keinen Einfluss auf die Personalpolitik des Vereines nehmen, denn:
- das Präsidium wird nämlich nicht direkt von den Mitgliedern gewählt, sondern vom Aufsichtsrat bestellt (§ 15.4 der Vereinssatzung),
- der Aufsichtsrat wird zwar von den Mitgliedern gewählt, die Kandidaten aber vom Ehrenrat vorgeschlagen (§ 19.1)
- und der Ehrenrat wird seinerseits vom Präsidium vorgeschlagen, bevor die Mitglieder ihn wählen können (§ 20.1; § 10.3). (SR-online.de, 09.05.2007)

Liest man sich diese Regelung durch, so scheint es, dass man als stimmberechtigtes Mitglied letztlich gar nichts von seiner Stimme hat. Diese Regelung, welche einer Muster-Satzung des DFB entspricht, ist in der Tat äußerst kritisch zu betrachten, weil sie nicht sonderlich mitgliederfreundlich ist. Fakt ist, mit der Stimme der Mitglieder wird direkt der Aufsichtsrat gewählt, welcher die Funktion hat das Präsidium zu bestellen. Welche Personen dem Aufsichtsrat angehören wird durch den Ehrenrat bestimmt. Das Präsidium allerdings schlägt die Personen des Ehrenrates vor, welche erst dann von den Mitgliedern gewählt werden kann. Soll heißen, dass ohne das Präsidium gar nichts läuft und es somit über eine sehr große Macht verfügt (siehe folgende Grafik).

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Ohne einberufene MV wird auf kurz oder lang unter den Mitgliedern Skepsis aufkommen, denn nur um einen ermäßigten Eintritt oder eine SMS nach Spielende zu erhalten wird man in der Regel nicht Mitglied des Vereins. Will der Verein weiter an der Verbesserung der Infrastruktur und der Arbeit nach außen arbeiten, so ist es unabdingbar sich an die eigene Satzung als auch das eigene Versprechen zu halten, welches Herr Hinschberger den Mitgliedern bei der letzten MV gemacht hat.

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